Wehrpflicht: Ja oder Nein?
Deine Entscheidung – du und der neue Wehrdienst
Entscheidungen über einen möglichen Dienst in der Bundeswehr verlangen Zeit, Orientierung und Unterstützung. Die Evangelische Kirche bietet dafür einen sicheren, ergebnisoffenen Beratungsraum. Wir helfen dir, persönliche Werte zu klären und einen verantwortlichen eigenen Weg zu finden. Neutral, ehrlich und kostenlos.
Wehrpflicht: Ja oder Nein?
Hilfe für deine Wehrdienst-Entscheidung
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FAQ zum Wehrdienst
Die wichtigsten Infos zu Wehrdienst, Musterung, Verweigerung – und zu den Auswirkungen auf dein Leben!
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Unterstützendes Material
Hier findest du Broschüren, Videos und Websites, wenn du ganz tief in das Thema Wehrdienst einsteigen willst.
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Das sagen andere
Zwei junge Männer aus Oberfranken teilen ihre Gedanken und Meinungen zum neuen Wehrdienst. Schau dir das Video an. Damit du dich besser entscheiden kannst.
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FAQ zum neuen Wehrdienst ab 2026: Regeln, Musterung, Rechte
Hier findest du die wichtigsten Infos zu:
- Wehrdienst
- Fragebogen
- Musterung
- möglichen Auswirkungen auf deine Lebensplanung
- Wehrdienst verweigern
Wehrdienst
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Junge Menschen, die ab 2008 geboren sind – egal welchen Geschlechts – bekommen seit Januar 2026 Post von der Bundeswehr. Mit dem Schreiben werden sie aufgefordert, einen digitalen Fragebogen auszufüllen. Männer müssen, alle anderen Geschlechter können antworten.
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Frauen können freiwillig zur Bundeswehr gehen. Eine Wehrpflicht gilt für sie nicht. Dafür müsste das Grundgesetz geändert werden. Das ist aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eher unwahrscheinlich. Sollte es zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen, können Frauen zur Mitarbeit in zivilen Sanitäts- und Heileinrichtungen verpflichtet werden. Zu einem Dienst an der Waffe können sie nach der aktuellen Gesetzeslage nicht verpflichtet werden.
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Nicht männliche Personen können freiwillig einen Wehrdienst leisten. Die Pflicht zur Abgabe der Bereitschaftserklärung und sich mustern zu lassen, gilt auch für Transpersonen, die das männliche Geschlecht angenommen haben.
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Die neuen Regelungen zum Wehrdienst sind seit 1. Januar 2026 in Kraft.
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Der „Freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ dauert mindestens 6 und höchstens 11 Monate. Längere Verpflichtungen sind möglich und führen zum Status einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit.
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Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich genügend Freiwillige für den Wehrdienst melden und sich danach auch verpflichten. Wenn der Bedarf an Soldat*innen nicht durch Freiwillige gedeckt werden kann, ist die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht vorgesehen. Dafür bedarf es allerdings einer neuerlichen Beschlussfassung des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates.
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Die allgemeine Wehrpflicht ist nach wie vor im Grundgesetz Art. 12a GG verankert. Sie wurde im Jahr 2011 nur ausgesetzt. Danach sind alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren wehrpflichtig. Im Verteidigungs- oder Spannungsfall gilt die Wehrpflicht sogar bis zum 60. Lebensjahr.
Das vom Bundestag jetzt beschlossene Gesetz enthält mit der für Männer verpflichtenden Bereitschaftserklärung und mit der Wiedereinführung der Musterung bereits jetzt verpflichtende Elemente. Eine Einberufung Wehrpflichtiger gegen ihren Willen wird es nicht geben. Durch die neuen Regelungen möchte die Bundeswehr ein verbessertes Lagebild über die Eignung und die Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr erlangen. Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellt, ist die Wehrpflicht durch die sogenannten Notstandsgesetze sofort aktiviert.
Bundeswehr-Fragebogen
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Die online auszufüllende „Erklärung zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ ist unabhängig von der Musterung abzugeben. Vorausgefüllt finden sich dort Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsangehörigkeiten.
Diese weiteren Angaben müssen gemacht werden:
- Interesse an einem Wehrdienst in der Bundeswehr
- Körpergröße und Gewicht
- Vorliegen einer Schwerbehinderung
- Schul- und Berufsabschlüsse
- Weitere Befähigungen und Qualifikationen
- Angaben zur körperlichen Leistungsfähigkeit
- Informationen darüber, ob bereits ein Wehrdienst in einem anderen Staat geleistet wurde
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Männer, die der ersten Aufforderung nicht nachkommen, erhalten eine zweite Aufforderung. Diese wird offiziell zugestellt. Kommt jemand auch der zweiten Aufforderung nicht nach, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld bezahlen. Gleiches gilt für absichtlich falsch ausgefüllte Fragebögen. Trotz Bußgeld bleibt die Pflicht zur Abgabe der Bereitschaftserklärung bestehen.
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Die bisher in § 36 Absatz 2 Bundemeldegesetz vorgesehene Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine Datenübermittlung an die Bundeswehr entfällt. Die in der Vergangenheit übermittelten Daten (Familienname, Vorname, Anschrift) durften nur zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial von den Meldebehörden an die Bundeswehr übermittelt werden. Eine Wehrerfassung fand nicht statt.
Musterung
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Alle Personen, die im Fragebogen ihr Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst erklären, werden von der Bundeswehr zu einer Untersuchung eingeladen. Dabei wird ihre geistige, körperliche und charakterliche Eignung festgestellt. Diese Untersuchung wird als Musterung bezeichnet.
Perspektivisch sollen alle Männer, die ab 2008 geboren sind, gemustert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihre Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr erklärt haben oder nicht. Da die Bundeswehr erst noch die Voraussetzungen für die flächendeckende Musterung schaffen muss, soll damit ab Juli 2027 begonnen werden.
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Bis zum 30. Juni 2027 sollen diejenigen gemustert werden, die ihre Bereitschaft für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr erklärt haben. Die Musterung ist eine ärztliche Untersuchung, bei der die körperliche, geistige und charakterliche Eignung überprüft wird.
Vor der Aussetzung der Wehrpflicht fand die Musterung in einem der 52 Kreiswehrersatzämter der Bundeswehr statt. Diese wurden mittlerweile abgeschafft. Die Bundeswehr sucht jetzt nach geeigneten Räumlichkeiten in verkehrsgünstiger Lage. Die Fahrtkosten, die durch die Musterung entstehen, werden von der Bundeswehr erstattet.
Deine Lebensplanung – das ICH ist gefragt!
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Junge Menschen, die den Fragebogen erhalten, stehen vor einer wichtigen Entscheidung. Sie sollen Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernehmen. Wie kann das gehen? Zivil oder militärisch? Beide Wege sind wichtig.
Der Beruf der Soldatin oder des Soldaten ist sehr besonders. Er trifft eine ganz persönliche Gewissensfrage. Das ICH ist gefragt.
Die Bundeswehr gibt Informationen zu ihren beruflichen Möglichkeiten. Wer den Wehrdienst verweigern will, sollte sich informieren, wie das geht. Zivile Friedensdienste bieten ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr. Junge Menschen sollten gut darüber nachdenken, was zu ihnen passt.
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Vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit können interessierte junge Menschen den Zeitpunkt eines Dienstes in der Bundeswehr selbst bestimmen. Die verpflichtenden Musterungen sind als ein geringer Eingriff in die Lebensplanung junger Männer zu bewerten. Sie könnten auch während des Schulbesuchs, einer Berufsausbildung oder eines Studiums durchgeführt werden.
Ab dem 17. Geburtstag müssen junge Männer Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, bei der Bundeswehr beantragen.
Wehrdienst verweigern
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„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“, heißt es in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Aktuell reicht zwar die Erklärung aus, nicht für einen Dienst in der Bundeswehr zur Verfügung zu stehen, dennoch können Wehrpflichtige – also Männer zwischen 18 und 60 Jahren – einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen.
Der Antrag ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln einzureichen. Anträge von Menschen, die bisher keinen Kontakt zur Bundeswehr hatten (so genannte Ungediente) und die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, werden ohne vorherige Musterung an das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet und dort bearbeitet. Die Musterung soll zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Kapazitäten dafür aufgebaut wurden, nachgeholt werden.
Als evangelische Kirchen in Hessen-Nasssau (EKHN) und von Kurhessen Waldeck (EKKW) sind wir im bundesweiten Beratungsnetzwerk der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden aktiv und beraten junge Menschen auf ihrem Weg.
Material
Du willst noch tiefer einsteigen? Kein Problem.
Hier findest du Broschüren, Videos und Links zum Thema Gewissen, Wehrdienst, Wehrpflicht und Kriegsdienstverweigerung.
WehrpflICHt – eine Frage des Gewissens
Der Radiobeitrag “HR Zuspruch WehrpflICHt” beschäftigt sich mit dem neuen Wehrdienst. Z. B. was die neue Wehrdienst-Frage und was das Ich in der Pflicht bedeutet.
Höre dir den Beitrag an oder lade dir die „Checkliste Gewissen“ mit 6 hilfreichen Fragen herunter. Check das für dich und finde deine Balance.
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